Auch kleine Mengen nicht über die Kanalisation oder Mülltonne entsorgen.
Großvolumige Abfälle vor der Entsorgung möglichst staubarm zerkleinern.
Der sechsstellige Abfallschlüssel ist nach AVV branchen-, prozessart-, herkunfts- oder abfallartenspezifisch zuzuordnen.
Er ist gegebenenfalls mit der örtlich zuständigen Behörde (z.B. Stadtverwaltung oder Landratsamt) abzustimmen. Im Folgenden werden mögliche Zuordnungen gegeben:
Kunststoffabfälle aus der mechanischen Formgebung (Späne) sind kein gefährlicher Abfall.