Die Entsorgung von Anwendungslösungen und kleineren Mengen des Konzentrates kann über das Abwasser und die daran angeschlossene Kläranlage erfolgen.
Abwässer, die auf der unreinen Seite der Tierkörperbeseitigungsanstalt anfallen, müssen vor der Entsorgung mindestens 30 Minuten auf über 100 °C erhitzt werden oder gemeinsam mit den Tierkörpern thermisch sterilisiert werden.
Produkt-Reste auf keinen Fall wieder in Originalgebinde bzw. Vorratsgefäße zurückgeben. Zersetzungsgefahr.
Temperatur beachten! Keine anderen Stoffe einbringen!
Produktabfälle sind am Ende jeder Arbeitsschicht an einen sicheren Ort zu bringen, wenn sie nicht verdünnt und entsorgt worden sind.
Größere Mengen des Produktes z.B. nach Ablauf von Mindesthaltbarkeitsdaten sind gesondert zu entsorgen.
Peroxid-Abfälle sind gefährliche Abfälle (Sonderabfälle): Abfallschlüssel nach AVV: 160903.
Verpackungen mit Restinhalten des Stoffes/Produktes sind gefährliche Abfälle (Sonderabfälle), Abfallschlüssel 150110.
Aufsaug- und Filtermaterialien, Wischtücher und Schutzkleidung mit gefährlichen Verunreinigungen sind gefährliche Abfälle (Sonderabfälle), Abfallschlüssel 150202.
Für gefährliche Abfälle ist ein Nachweisverfahren (Entsorgungsnachweis und Begleitscheine) durchzuführen. Die Sammelentsorgung ist davon zum Teil ausgenommen.
Vollständig restentleerte bzw. gereinigte Metallgebinde oder Kunststoffbehältnisse können zur Verwertung abgegeben werden.