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Holzstaub, ohne Hartholzstäube

Auszug aus:
Datenblatt

Holzstaub, ohne Hartholzstäube: Entsorgung

Gefährlicher Abfall nach AVV.
Entsorgung nur in geschlossenen Behältern oder verschlossenen Sammelsäcken. Bei Staubaustritt Atemschutz tragen.
Zugang zu Entsorgungs­bereichen nur fachkundigen und zuverlässigen Personen gestatten.
Bei Lagerung bis zur Entsorgung auf die Brandlast achten.
Filterbeutel, -säcke oder -behälter nicht wiederverwenden, da bei ihrer Entleerung große Staubmengen freigesetzt werden. Das gilt auch für von der Herstellfirma als wiederverwendbar gekennzeichnete Filterbeutel und -säcke.
Schutzkleidung in Abfallbehälter entsorgen.

Mindeststandards