GisChem

Calciumhydroxid

Auszug aus:
Datenblatt

Calciumhydroxid: Entsorgung

Auch kleine Mengen nicht über die Ka­na­lisation oder Mülltonne entsorgen.
Gefährlicher Abfall nach AVV.
Für gefährliche Abfälle ist ein Nachweisverfahren (Entsor­gungs­nachweis und Begleit­scheine) durch­zu­führen. Die Sammelentsorgung ist davon zum Teil aus­genommen.

Mindeststandards