GisChem

1K-Polyurethankleber

Auszug aus:
Datenblatt

1K-Polyurethankleber: Entsorgung

Auch kleine Mengen nicht über die Ka­na­lisation oder Mülltonne entsorgen.
Kleinere Mengen von Verpackungen mit ausgehärteten Rest­in­hal­ten können als gewerbliche Siedlungsabfälle entsorgt werden.
Nicht mehr verwert­bare Einzel­kom­ponenten im vor­ge­schrie­benen Ver­hältnis ver­mischen und aushärten lassen.
Stoff/Produkt-Abfälle aus HZVA von Farben, Lacken, Dichtungs­massen, Kleb­stoffen und Druckfarben sind i.d.R. gefähr­liche Abfälle (Sonderabfälle) und nach AVV dem Kapitel "08" zuzuordnen.
Der komplette sechsstellige Abfallschlüssel ist nach AVV zuzuordnen und gegebenenfalls mit der örtlich zuständigen Behörde (z.B. Stadtverwaltung oder Landratsamt) abzustimmen.
Ausgehärtete Klebstoffe und Dichtungsmassen sind kein gefährlicher Abfall.
Klebstoff- und Dichtmassenabfälle, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten: Abfallschlüssel nach AVV: 080409 (Sonderabfall).
Isocyanatabfälle sind gefähr­liche Abfälle (Sonderabfälle): Abfallschlüssel nach AVV: 080501.
Nicht ausgehärtete Reste wie das Produkt entsorgen.
Verpackungen mit Restinhalten des Stoffes/Produktes sind gefähr­liche Abfälle (Sonderabfälle), Abfall­schlüssel 150110.
Aufsaug- und Filtermaterialien, Wischtücher und Schutz­kleidung mit gefährlichen Verunreinigungen sind gefähr­liche Abfälle (Sonderabfälle), Abfallschlüssel 150202.
Für gefährliche Abfälle ist ein Nachweisverfahren (Entsor­gungs­nachweis und Begleit­scheine) durch­zu­führen. Die Sammelentsorgung ist davon zum Teil aus­genommen.
Vollständig restentleerte bzw. gereinigte Metallgebinde oder Kunst­stoff­be­hält­nisse können zur Ver­wertung abge­geben werden.

Mindeststandards