Gefährlicher Abfall nach AVV.
Entsorgung nur in geschlossenen Behältern oder verschlossenen Sammelsäcken. Bei Staubaustritt Atemschutz tragen.
Zugang zu Entsorgungsbereichen nur fachkundigen und zuverlässigen Personen gestatten.
Bei Lagerung bis zur Entsorgung auf die Brandlast achten.
Filterbeutel, -säcke oder -behälter nicht wiederverwenden, da bei ihrer Entleerung große Staubmengen freigesetzt werden. Das gilt auch für von der Herstellfirma als wiederverwendbar gekennzeichnete Filterbeutel und -säcke.
Schutzkleidung in Abfallbehälter entsorgen.