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Holzstaub, ohne Hartholzstäube

Auszug aus:
Datenblatt

Holzstaub, ohne Hartholzstäube: Messung / Ermittlung

Beurteilung der Gefährdung beim Einatmen (TRGS 402): Einhaltung des AGW durch Messung oder andere gleichwertige Beurteilungsverfahren sicherstellen.
In den Anhängen zur TRGS 553 sind Beispiele für Arbeitsplätze, Arbeitsbereiche, Maschinen und Anlagen genannt, an denen der AGW eingehalten wird.
Die Erfassungsbedingungen an Handschleifarbeitsplätzen werden beschrieben.
Zur Wirksamkeitskontrolle der Holzstaubabsaugung sind Luftvolumen­strom­messungen und weitere technische Maßnahmen durchzuführen.
In der TRGS 553 "Holzstaub" sind im Anh. 6 Holzbearbeitungsmaschinen genannt, an denen der AGW nur bei zeitlicher Einschränkung der Nutzung eingehalten wird. Tischbandsägemaschinen max. eine Stunde, andere max. 30min pro Schicht nutzen.
Durch Reibung kann es zu sehr kleinen Rissen in der Haut (Mikro­läsionen) kommen. Deshalb kann Holzstaub haut­ge­fährdend wirken.
Einige Holzarten enthalten hautsensibilisierende Inhaltsstoffe. Für diese Holzarten gelten die Anforderungen der TRGS 401.
Beurteilung der Gefährdung bei Hautkontakt (TRGS 401):
Eine hohe Gefährdung liegt vor:
bei allen Tätigkeiten mit Hautkontakt.
Eine geringe Gefährdung liegt vor:
bei kurzfristigem und kleinflächigem Hautkontakt mit verschmutzter Arbeitskleidung, Arbeitsmitteln oder Arbeitsflächen.

Mindeststandards