Bei der Gefährdungsbeurteilung sind vorhandene Ergebnisse von Ermittlungen bzw. Messungen zur Einhaltung von Arbeitsplatzgrenzwerten heranzuziehen.
Im Rahmen ihrer Aufsichtspflicht haben die Berufsgenossenschaften eine Vielzahl von Arbeitsplatzmessungen durchgeführt.
Die Auswertungen der Ergebnisse nach Branchen und Tätigkeiten geben wertvolle Hinweise auf das Ausmaß einer mögliche Gefährdung an Arbeitsplätzen (Expositionsmessdaten-Quarz).
Die unter "Expositionsmessdaten-Quarz" dargestellten Daten ersetzen nicht eine individuelle Gefährdungsbeurteilung und Wirksamkeitsprüfung der gewählten Schutzmaßnahmen.
Siehe auch BGIA-Report 8/2006: Quarzexpositionen am Arbeitsplatz.
Aktuellere Daten enthält der IFA Report 03/2022 Quarzexpositionen am Arbeitsplatz.