Wirksame Be- und Entlüftung des Raumes, auch im Bodenbereich, da Dimethylquecksilberdämpfe schwerer sind als Luft.
Anlagen einschließlich Eingabe- und Abfüllstellen, Probenahmevorrichtungen sowie Wiege- und Mischarbeitsplätze als geschlossene Systeme (z.B. Einhausung, Kapselung) ausführen.
Ist das nach dem Stand der Technik nicht möglich, an diesen Stellen eine funktionstüchtige örtliche Absaugung sicherstellen (siehe Mindeststandards).
Abgesaugte Luft nicht zurückführen.
Anlagen sollen so beschaffen sein, dass beim Öffnen zwangsläufig Luft eingesaugt wird. Der Ausfall der Lüftung muss angezeigt werden.
Absaug- und Abgasleitungen nur über einen Absorber ins Freie führen.
Nur geschlossenen Apparaturen mit einem absolut notwendigen Minimum an Verbindungen und Ventilen sowie hermetisch dichten Pumpen verwenden.
Apparaturen können z.B. über Jodkohle-Röhrchen entlüftet werden.
Ausstattung Arbeitsplatz:
Um Verdampfen und Sublimieren von Quecksilberverbindungen einzuschränken, ist die Temperatur in Arbeitsräumen und von Anlagenteilen (sofern sie nicht abgedeckt oder überschichtet sind) möglichst niedrig zu halten.
Handhabung:
Gebinde nicht offen stehen lassen.
Eindringen in den Boden sicher verhindern (dichte Wanne).
Verschmutzte Geräte in anderen Arbeitsbereichen nur nach vorheriger Reinigung benutzen.
Verschmutzte Räume, Anlagen und Geräte arbeitstäglich reinigen.
Beim Ab- und Umfüllen Verspritzen und Nachlauf vermeiden, Dichtheit gewährleisten.
Reaktionsfähige Stoffe fern halten bzw. nur kontrolliert zugeben.
Arbeitsplätze/-bereiche von anderen Arbeitsbereichen räumlich trennen und entsprechend kennzeichnen. Aufenthalt in diesem Arbeitsbereich nur von mit den Arbeiten vertrauten Beschäftigten; deren Anzahl so gering wie möglich halten.
Die Einhaltung des Biologischen Grenzwertes (BGW, früher BAT-Wert) für Dimethylquecksilber sollte bei den Beschäftigten im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge, sofern eine Untersuchung durchgeführt wird, überwacht werden.
Entleerung der Apparatur erst nach Erkalten des Inhalts.
Behälter und Leitungen sind eindeutig zu kennzeichnen.
Der Bodenrand ist an den Wänden hochzuziehen; die Wände sollten glatt und abwaschbar sein.
Der Fußboden sollte keinen Bodenabfluß haben.
Bei hoher Gefährdung durch Hautkontakt möglichst in geschlossenen Anlagen arbeiten. Ist dies technisch nicht möglich, Exposition nach Stand der Technik minimieren.
Nur solche Arbeitsgeräte verwenden, mit denen Hautkontakt verhindert wird.