GisChem

Holzstaub, ohne Hartholzstäube

Auszug aus:
Datenblatt

Holzstaub, ohne Hartholzstäube: Technische und Organisatorische Schutzmaßnahmen

Maschinen und Geräte so auswählen und betreiben, dass möglichst wenig Staub freigesetzt wird.
Holzstaub muss an der Entstehungsstelle möglichst vollständig erfasst, wirksam abgesaugt und staubfrei befördert werden.
Stauberfassungs­elemente sorgfältig einstellen. Die Schieber in den Anschluss­leitungen der nicht benutzten Maschinen müssen geschlossen sein.
Geräte, in die ein Staubsammelbeutel einzulegen ist, sind nur mit Staubsammelbeutel zu betreiben, da sonst der im Gerät abgeschiedene Staub nicht gefahrlos entnommen werden kann.
Wirksamkeitskontrolle der Holzstaubabsaugung festlegen und dokumentieren. Tägliche, wöchentliche und monatliche Prüfungen durch Pflichtenübertragung und Durchführungskontrolle regeln.
Jährlich Kontrolle mit allen genannten Prüfpunkten schriftlich dokumentieren.
Die in Silos geltenden An­forderungen an Brand- und Ex­plosions­schutz werden in der DGUV Information 209-045 Ab­saug­anlagen und Silos für Holz­staub und -späne erläutert.
Die sicherheitstechnischen Anforderungen an Absauganlagen für Holzstäube und Späne sind in der DIN EN 12779 beschrieben.
Staub­entwicklung ver­meiden.
Staub­beutel, Späne­säcke, Sammel­behälter oder Container nicht offen stehen lassen und nicht offen transportieren. Staubsammelsäcke vor Entnahme sofort schließen. Sammelsäcke nicht überfüllen.
Verbotszeichen D-P006 "Zutritt für Unbefugte verboten" sowie P002 "Rauchen verboten" anbringen.
Bei Arbeiten in Behältern und engen Räu­men (Befahren) sind besondere Schutz­maßnahmen zu be­achten.

Mindeststandards