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Desinfektionsmittel auf Peressigsäurebasis der Gefahrgruppe OP IV (spezielle Anwendung)

Auszug aus:
Datenblatt

Desinfektionsmittel auf Peressigsäurebasis der Gefahrgruppe OP IV (spezielle Anwendung): Technische und Organisatorische Schutzmaßnahmen

Bildung von Dämpfen und Nebeln vermeiden. Ins­be­sondere an Ab/Umfüll-, Wiege- und Mischarbeitsplätzen funktionstüchtige Absaugung sicherstellen (siehe Min­dest­standards).
Gebinde nicht offen stehen lassen.
Gebinde nach Gebrauch unverzüglich an den dafür vorgesehenen Aufbewahrungsort zurückbringen.
Beim Ab- und Umfüllen Verspritzen und Nach­lauf vermeiden, Dichtheit gewährleisten.
Einrichtungen zum Ab- und Umfüllen gegen gefährliche chemische, thermische oder mechanische Beanspruchung sichern.
Reaktionsfähige Stoffe fern hal­ten bzw. nur kon­trolliert zu­geben.
Beim Auflösen oder Verdünnen immer zuerst das Wasser und dann das Produkt zu­geben! Dosierungs- und Anwen­dungs­hin­weise des Her­stellers beachten.
PES-Reste auf keinen Fall wieder in Originalgebinde bzw. Vorratsgefäße zurückgeben. Zersetzungs- und Berstgefahr des Behälters!
Ein gefährlicher Einschluss des Produktes z.B. in Leitungen zwischen Absperr­organen muss vermie­den werden. Leitungen von Wärme­einflüssen fern­halten.
Behälter müssen mit Gasentlüftungs­einrichtungen aus­gerüstet sein.
Arbeitsplätze sind sauber zu halten. Arbeitsräume sind regelmäßig zu reinigen.
Bei der Dosierung des Produktes sollten Leitungs­systeme so kurz wie möglich sein, um Mengen und Verweil­zeiten zu begrenzen.
Anschließend alle Produkt-Reste durch Spülen mit Wasser entfernen.
Vollständige und gefahrlose Entleerung von Anlagen und Anlagen­teilen sicher­stellen, z.B. durch Verle­gung der Rohr­leitungen mit Gefälle.
Rückstände in toten Räumen müssen durch sepa­rate Ablass­vor­richtun­gen oder durch Spülen entfernt werden.
Versprühen sowohl des Produktes als auch der verdünnten Anwendungslösung vermeiden. Wenn das nicht möglich ist:
Beim Ver­sprühen Über-Kopf-Arbeiten ver­meiden. Statt­dessen längere Sprüh­arme verwenden.
Im Freien nicht gegen den Wind sprühen.
Arbeitsplätze, an denen mit Risiko­material umge­gangen wird, mit druck­losem Wasser­strahl reinigen, keinen Hoch­druck­reiniger verwenden, um Aerosol­bildung zu vermeiden.
Bei hoher Gefährdung durch Hautkontakt möglichst in geschlossenen Anlagen arbeiten. Ist dies technisch nicht möglich, Exposition nach Stand der Technik minimieren.
Z.B. nur solche Arbeitsgeräte verwenden, mit denen Hautkontakt vermieden oder verringert wird.
Bei mittlerer Gefährdung durch Hautkontakt diese beseitigen oder verringern, z.B. durch Arbeit in ge­schlos­senen Anlagen, durch geeignete Arbeitsgeräte.
Die Regelungen zum Umgang mit PES sind der DGUV Vorschrift 13 (früher BGV B4) zu entnehmen.
Entladungen von tierischen Nebenprodukten sind grundsätzlich bei geschlossenen Hallentoren vor­zu­nehmen. Prozessanlagen einschließlich der Lager sind in geschlossenen Räumen unterzubringen.
Verunreinigte Transportbehälter dürfen nur in ge­schlos­senen Räumen abgestellt und gereinigt werden.

Mindeststandards