Einatmen oder Verschlucken kann zu Gesundheitsschäden führen.
Verursacht schwere Augenreizung (H319).
Reizt die Atemwege: z.B. Brennen der Nasen- und Rachenschleimhaut, Reizhusten, Atemnot (s. H335)
Schwindel, Kopfschmerzen, Benommenheit bis zur Bewußtlosigkeit oder andere Hirnfunktionsstörungen können auftreten (siehe auch H336).
Kann der Magen-Darm-Trakt reizen.
Vorübergehende Beschwerden wie Schwindel, Kopfschmerzen, Übelkeit können auftreten.
Kann Gesundheitsstörungen wie Blutbildveränderungen, Leberschaden verursachen.
Die schädigende Wirkung von Tetrachlormethan, Hexan kann durch 2-Butanol verstärkt werden.