Ein unkontrollierter Ausbruch von feuerflüssigen Massen (FFM) ist unbedingt zu verhindern.
Hierzu sind zahlreiche technische Schutzmaßnahmen umzusetzen, dazu ggf. weitere Maßnahmen. Ein guter Überblick über diese Maßnahmen wird in der DGUV Regel 109-601 gegeben.