Einatmen, Verschlucken oder Hautkontakt kann zu Gesundheitsschäden führen.
Warnwirkung durch spezifischen Geruch.
Gesundheitsschädlich bei Verschlucken (H302).
Gesundheitsschädlich bei Einatmen (H332).
Verursacht schwere, unter Umständen tödliche Verätzungen, d.h. schädigt Atemwege, Augen, Haut und Magen-Darm-Trakt (s. H314).
Verätzungen am Auge können zum Verlust der Sehfähigkeit führen (s. H318).
Einatmen der Dämpfe kann auch noch nach Stunden zu einem tödlichen Lungenödem führen.
Kann Gesundheitsstörungen wie Lungenschaden, Augenschaden, Zahnschaden verursachen.