Einatmen, Verschlucken oder Aufnahme über die Haut kann zu Gesundheitsschäden führen.
Die Geruchswahrnehmung kann durch Lähmung der Geruchsnerven beeinträchtigt werden.
Bei Hautberührung fehlt durch örtliche Betäubung die Schmerz-Warnwirkung.
Giftig bei Verschlucken oder Hautkontakt (H301 + H311).
Verursacht Verätzungen, d.h. schädigt Atemwege, Augen und Haut bis zur Zerstörung (s. H314).
Verätzungen am Auge können zum Verlust der Sehfähigkeit führen (s. H318).
Kann Fieber, starken Speichelfluß, Schweißausbrüche und Rauschzustände verursachen.
Schwindel, Kopfschmerzen oder Benommenheit können auftreten.
Kann zu Magen-Darm-Beschwerden, Zuckungen, Nervenlähmungen, Pulsverlangsamung, Herzversagen und Atemstillstand führen.
Schädigung von Augen, Zentralnervensystem, Haut, Leber und Nieren möglich.