GisChem

Kresol (o,m,p)

Auszug aus:
Datenblatt

Kresol (o,m,p): Gesundheitsgefährdung

Ein­atmen, Ver­schlucken oder Auf­nahme über die Haut kann zu Ge­sund­heits­schä­den führen.
Die Geruchswahrnehmung kann durch Lähmung der Geruchsnerven beeinträchtigt werden.
Bei Hautberührung fehlt durch örtliche Betäubung die Schmerz-Warnwirkung.
Giftig bei Verschlucken oder Hautkontakt (H301 + H311).
Verursacht Ver­ätz­ungen, d.h. schädigt Atem­wege, Augen und Haut bis zur Zerstörung (s. H314).
Verätzungen am Auge können zum Verlust der Seh­fähig­keit führen (s. H318).
Kann Fieber, starken Speichelfluß, Schweißausbrüche und Rauschzustände verursachen.
Schwindel, Kopf­schmerzen oder Benom­men­heit können auf­treten.
Kann zu Magen-Darm-Beschwerden, Zuckungen, Nervenlähmungen, Pulsverlangsamung, Herzversagen und Atemstillstand führen.
Schädigung von Augen, Zentralnervensystem, Haut, Leber und Nieren möglich.