Einatmen, Verschlucken oder Hautkontakt kann zu Gesundheitsschäden führen.
Bei Geruchswahrnehmung liegt der Stoff schon in gesundheitsgefährdender Konzentration vor.
Wegen der Geruchsgewöhnung besteht selbst bei hohen Konzentrationen keine Warnwirkung.
Verursacht Hautreizungen (H315).
Verursacht schwere Augenreizung (H319).
Eine krebserzeugende Wirkung von Dichlormethan wird vermutet (s. H351)!
Reizt die Atemwege: z.B. Brennen der Nasen- und Rachenschleimhaut, Reizhusten, Atemnot (s. H335)
Schwindel, Kopfschmerzen, Benommenheit bis zur Bewußtlosigkeit oder andere Hirnfunktionsstörungen können auftreten (siehe auch H336).
Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition (H373).
Kann der Magen-Darm-Trakt reizen.
Vorübergehende Beschwerden wie Schwindel, Kopfschmerzen, Benommenheit und Konzentrationsstörungen können auftreten.
Kann Gesundheitsstörungen wie Leberschaden, Nervenschaden und Herzrhythmusstörung verursachen.
Bei höheren Konzentrationen besteht Erstickungsgefahr.