Abfälle nicht vermischen. Zur ordnungsgemäßen Verwertung oder Beseitigung in beständigen, sicher verschließbaren, eindeutig und sichtbar gekennzeichneten Gefäßen getrennt sammeln.
Kleine Mengen regelmäßig in zugelassene Transportbehältnisse umfüllen.
Sammelgefäße und -behältnisse vor dem Zugriff durch Unbefugte sichern.
Transportverpackungen nach Möglichkeit an den Lieferanten zurückgeben (Mehrwegsysteme).
Saubere Verpackungen sind zur Verwertung abzugeben.