GisChem

PMDI

Auszug aus:
Datenblatt

PMDI: Gesundheitsgefährdung

Die Exposition am Arbeitsplatz ist abhängig von dem Verfahrenstyp, d.h. ob der Eintrag in offene oder geschlossene Formen erfolgt. Beim Einfüllen und Öffnen der Form sind erhöhte Isocyanatemissionen möglich.
Ein­atmen, Ver­schlucken oder Haut­kon­takt kann zu Ge­sund­heits­schä­den führen.
Gesundheits­schädlich bei Einatmen (H332).
Verursacht Hautreizungen (H315).
Verursacht schwere Augenreizung (H319).
Sensibilisierungen und nachfolgende al­ler­gische Re­aktionen der Atemwege sind möglich (s. H334).
Kann allergische Hautreaktionen verursachen (H317).
Ei­ne krebs­er­zeu­gende Wir­kung von PMDI in Form atembarer/alveolengängiger Aerosole wird ver­mutet (s. H351)!
Reizt die Atem­wege: z.B. Bren­nen der Nasen- und Rachen­schleim­haut, Reiz­husten, Atem­not (s. H335)
Kann bei Einatmen die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition (H373).
Kann der Ma­gen-Darm-Trakt reizen.
Vorübergehende Beschwerden wie Husten, Kopf­schmerzen, Übelkeit kön­nen auf­tre­ten.
Kann Gesundheitsstörungen wie Fieber, Bron­chial­asthma ver­ur­sachen.
Sensibilisierte Personen können schon auf sehr geringe Konzentrationen an PMDI reagieren und sollten deshalb keinen weiteren Kontakt mit diesen Stoffen haben.