GisChem

Borsäure

Auszug aus:
Datenblatt

Borsäure: Einstufung GHS

GHS08

Gefahr

Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Kann das Kind im Mutterleib schädigen. (H360FD)
Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen. (P201)
Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz tragen. (P280)
BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. (P308 + P313)

GHS-Einstufung
Reproduktionstoxizität (Kapitel 3.7) - Kategorie 1B (Repr. 1B), H360FD

Der Stoff ist im Anhang VI der CLP-Verordnung gelistet.
Bei der Einstufung nach GHS handelt es sich um eine Einstufung aus Anhang VI, die auch nach Auswertung von Herstellereinstufungen und Literatur nicht um weitere Einstufungen ergänzt werden muss.