Dichormethanhaltige Trenn- und Spülmittel werden in der Kunststoffverarbeitung, z.B. in der Polyurethan-Herstellung und in der Verarbeitung ungesättigter Polyesterharze eingesetzt.
Als Trennmittel verhindern sie die Haftwirkung zwischen Formteil und Form, d. h. ihr Verkleben, indem sie zwischen beiden Oberflächen einen leicht trennbaren Film bilden. Die Trennmittel dieser Gruppe sind sprühfähige Dispersionen.
Sie enthalten als Wirkstoff z.B. Wachse oder Silikone (ca. 3 - 25 %), als Trägerflüssigkeiten z.B. Dichlormethan (ca. 25 - 70 %) und Kohlenwasserstoff-Lösemittel oder deren Gemische, z.B. Testbenzin (Benzolgehalt < 0,1%), Naphtha.
Spülmittel bestehen ebenfalls aus Kohlenwasserstoff-Lösemitteln und Dichlormethan (ca. 5 - 10 %).
Als Spülmittel wird diese Produkgruppe z.B. zum Spülen und Reinigen von Prozessleitungen und Anlagenteilen wie Düsen oder Mischköpfe verwendet.
Die in der Regel farblosen, hellgelben oder milchig trüben Flüssigkeiten mit charakteristischem, süßlichem Geruch sind in Wasser unlöslich, mit den meisten organischen Lösemitteln sind sie dagegen mischbar.
Es sind ggf. Beschränkungen aus Anhang XVII der REACH-Verordnung zu beachten: Farbabbeizer mit mehr als 0,1 Gew.-% Dichlormethan dürfen nicht in Verkehr gebracht oder benutzt werden (s. Nr. 59 in VO; Ausnahmeregelungen in Mitgliedstaaten möglich).
Auf Grund der unterschiedlichen Gehalte an Dichlormethan und anderen Lösemitteln können die Angaben zu sicherheitstechnischen Kenngrößen wie dem Flammpunkt unterschiedlich sein.
Die produktspezifischen Kenndaten im Einzelnen sind den Sicherheitsdatenblättern der Hersteller zu entnehmen. Die folgenden Daten sind zur Orientierung aufgeführt.
Untere Explosionsgrenze: ca. 0,6 Vol.-%
Obere Explosionsgrenze: ca. 7,0 Vol.-%
Gemische, die auf Grund ihrer niedrigen Viskosität beim versehentlichen Verschlucken eine Aspirationsgefahr für den Menschen darstellen, sind zusätzlich gekennzeichnet mit:
dem H-Satz H304 (H304: Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.). Das Signalwort ist dann GEFAHR statt ACHTUNG.
Die Charakterisierung und die Explosionsgrenzen wurde Herstellerinformationen entnommen.
Dichlormethan
Arbeitsplatzgrenzwert (AGW): 180 mg/m³ bzw. 50 ml/m³ (ppm)
Spitzenbegrenzung: Überschreitungsfaktor (ÜF) 2; Kategorie für Kurzzeitwerte (II)
Das Produkt aus Überschreitungsfaktor und Überschreitungsdauer muss eingehalten werden: ÜF 2 x 15 min = 30 min (berechne Produkt (tatsächliche Überschreitungsfaktor) x min). Max. 4 Überschreitungen pro Schicht, max. 60 min.
Bemerkung Z (TRGS 900): Ein Risiko der Fruchtschädigung kann auch bei Einhaltung des AGW und des BGW nicht ausgeschlossen werden.
Gefahr der Hautresorption (H)
Biologischer Grenzwert: Untersuchungsparameter: Dichlormethan, Grenzwert: 500 µg/l, Untersuchungsmaterial: Vollblut, Probenahmezeitpunkt: unmittelbar nach Exposition
Krebserzeugend Kat. 2 (GefStoffV) - Stoffe, die wegen möglicher krebserzeugender Wirkung beim Menschen Anlass zur Besorgnis geben
WGK: 2 (deutlich wassergefährdend)
Bei der WGK handelt es sich um eine Selbsteinstufung.