Bei Geruchswahrnehmung kann der Stoff schon in gesundheitsgefährdender Konzentration vorliegen.
Wegen der Geruchsgewöhnung besteht selbst bei hohen Konzentrationen keine Warnwirkung.
Eine krebserzeugende Wirkung von Dichlormethan wird vermutet (s. H351)!
Kann die Atemwege, Augen, Magen-Darm-Trakt, und Haut reizen.
Vorübergehende Beschwerden wie Schwindel, Kopfschmerzen, Benommenheit, Konzentrationsstörungen, Gewichtabnahme können auftreten.
Kann Gesundheitsstörungen wie Rausch, Erbrechen, Blutbildveränderungen, Herzrhythmusstörung, Leberschaden, Nierenschaden, Nervenschaden verursachen.
Bei höheren Konzentrationen besteht Erstickungsgefahr.