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Quarz

Auszug aus:
Datenblatt

Quarz: Charakterisierung, Grenzwerte, Einstufungen

Quarz ist in der Natur, neben Cristobalit und Tridymit, die häufigste Erscheinungsform des dreimensional kristallisierten Siliciumdioxids. Quarz tritt in zwei Modifikationen auf.
Die stabile Modifikation Tiefquarz (alpha-Quarz) wandelt sich in Abhängigkeit von den Druckbedingungen bei einer Temperatur > 573 °C reversibel in Hochquarz (beta-Quarz) um.
Wird die Temperatur weiter erhöht entsteht über 870 °C (Hoch-) Tridymit und ab 1470 °C (Hoch-)Cristobalit.
Wenn im allgemeinen Sprachgebrauch von Quarz die Rede ist, meint man üblicherweise den Tiefquarz.
In Stäuben an Arbeitsplätzen tritt Tiefquarz und Tief-Cristobalit, kaum Tridymit auf.
Quarz ist geruchlos und sein Erscheinungsbild reicht von wasserklaren Kristallen, wie dem Bergkristall, über farbige Schmucksteine, wie Amethyst, Citrin oder Rosenquarz,
hin zu undurchsichtigen Anteilen in Gesteinen, wie z.B. im Granit, Gneis, oder Quarzsand.
Quarz ist nicht brennbar und unlöslich in Wasser, in organischen Lösemittteln und in Mineralsäuren. Lediglich in Flusssäure und konzentrierten siedenden Laugen besteht eine Löslichkeit.
Quarz ist beim Menschen als silikoseerzeugender Stoff bekannt.
Tätigkeiten oder Verfahren, bei denen Beschäftigte alveolengängigen Stäuben aus kristallinem Siliciumdioxid in Form von Quarz oder Cristobalit ausgesetzt sind, gelten als krebserzeugend (TRGS 906).
Verwendet wird Quarz z.B. als Quarzsand in der Glasindustrie, in der Gießereiindustrie, als Rohstoff zur Gewinnung von Silizium, als Quarzmehl zur Herstellung keramischer Massen oder als Füllstoff in den verschie-
densten Bereichen, wie z.B. für Gießharze, Press- und Gießmassen, Kunststoffe, Anstrichstoffe, Gummi, Porzellan, Beton, als Filtersand und -kies zur Filterung von Gebrauchtwässern, als Schwingquarze in der Elek-
trotechnik, in der Natursteinindustrie zur weiteren Verwertung, z.B. als Kiese, Schotter, Splitte, als Polier- und Abrasivmittel, nur noch eingeschränkt als Schleifmittel.
Für den Einsatz als Strahlmittel bestehen heute weitgehende Verwendungsverbote für silikogene Strahlmittel.
Ungewollt kann Quarz beim Bearbeiten quarzhaltiger Materialien, wie z.B. Beton, keramischer Produkte, spezieller Kunststoffe oder Gummiartikel auftreten und als Verunreinigung bei Tätigkeiten mit z.B. Talkumpuder, Kalkmehl oder Bentonit.
Weiterhin können silikogene Komponenten unbeabsichtigt auch durch thermische Behandlung entstehen (z.B. Glühen amorpher Keramikfasern).
Informationen zu Quarz sind auch auf der Homepage der VBG - Branche Keramische und Glas-Industrie zu finden.
Schmelzpunkt: 1713 °C
Quarz
Beurteilungsmaßstab (BM): 0,05 mg/m³ (Alveolengängige Fraktion) (Überschreitungsfaktor 8)
Der Beurteilungsmaßstab wurde vom BMAS veröffentlicht und ist bei der Gefährdungsbeurteilung und zur Kontrolle der Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen zu berücksichtigen und einzuhalten.
Arbeitsplatzgrenzwert der EU: 0,1 mg/m³ (Alveolengängige Fraktion) (gemessen oder berechnet anhand eines Bezugszeit­raumes von 8 Stunden)
Der Arbeitsplatzgrenzwert der EU darf nicht über­schrit­ten werden.
Tätigkeiten oder Verfahren, bei denen Beschäftigte alveolengängigen Stäuben aus kristallinem Siliciumdioxid in Form von Quarz und Cristobalit ausgesetzt sind, gelten als krebserzeugend - ausgenommen Steinkohlengrubenstaub (TRGS 906).
TA Luft (2021) 5.2.7.1.1 Karzinogener Stoff, Quarzfeinstaub PM4 (Quarz und Cristobalit): Die Emissionen dürfen den Massenstrom 1,5 g/h oder Massenkonzentration 0,5 mg/m³ nicht überschreiten. Auf die besonderen Regelungen für bestimmte Anlagenarten wird hingewiesen. (zur Umwelt-VwV von 2021)
Das Emissionsminimierungsgebot ist zu beachten.
WGK: nicht wassergefährdend, Kenn-Nr.: 849
Bei der WGK handelt es sich um eine gemäß AwSV im Bundesanzeiger veröffentlichte Angabe.