Flüssigmist wird auch als Gülle bezeichnet und ist ein charakteristisch riechendes Kot-/Harn-Gemisch mit einem Anteil an Wasser und geringen Beimengungen an Futterresten und Einstreu.
Gülle setzt durch biologische Prozesse gefährliche Gase wie z.B. Schwefelwasserstoff, Ammoniak, Methan und Kohlendioxid frei.
In GisChem wird Flüssigmist nur als einer der Rohstoffe für die Biogaserzeugung betrachtet. Die Gefahren und der Umgang mit Gülle in landwirtschaftlichen Betrieben sind daher nicht Gegenstand dieses Datenblattes.
Zu diesem Thema wird auf entsprechende Publikationen z.B. der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft (z.B. Arbeitssicherheit aktuell, "Flüssigmist") verwiesen.
Schwefelwasserstoff
Arbeitsplatzgrenzwert (AGW): 7,1 mg/m³ bzw. 5 ml/m³ (ppm)
Spitzenbegrenzung: Überschreitungsfaktor (ÜF) 2; Kategorie für Kurzzeitwerte (I)
Der messtechnische Mittelwert über 15 Minuten darf den 2-fachen AGW nicht überschreiten.
Bemerkung Y (TRGS 900): Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung der Grenzwerte (AGW und ggf. BGW) nicht befürchtet zu werden.
Ammoniak (Gas)
Arbeitsplatzgrenzwert (AGW): 14 mg/m³ bzw. 20 ml/m³ (ppm)
Spitzenbegrenzung: Überschreitungsfaktor (ÜF) 2; Kategorie für Kurzzeitwerte (I)
Der messtechnische Mittelwert über 15 Minuten darf den 2-fachen AGW nicht überschreiten.
Bemerkung Y (TRGS 900): Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung der Grenzwerte (AGW und ggf. BGW) nicht befürchtet zu werden.
Kohlendioxid
Arbeitsplatzgrenzwert (AGW): 9100 mg/m³ bzw. 5000 ml/m³ (ppm)
Spitzenbegrenzung: Überschreitungsfaktor (ÜF) 2; Kategorie für Kurzzeitwerte (II)
Das Produkt aus Überschreitungsfaktor und Überschreitungsdauer muss eingehalten werden: ÜF 2 x 15 min = 30 min (berechne Produkt (tatsächliche Überschreitungsfaktor) x min). Max. 4 Überschreitungen pro Schicht, max. 60 min.
WGK: allgemein wassergefährdend
Wirtschaftsdünger, insbesondere Gülle oder Festmist, gelten gemäß §3(2) der AwSV als awg und werden nicht in Wassergefährdungsklassen eingestuft.