GisChem

Sprays, nicht brennbar

Auszug aus:
Datenblatt

Sprays, nicht brennbar: Persönliche Schutzmaßnahmen

Augenschutz: Bei starker Aerosolbildung Gestellbrille mit Seitenschutz.
Handschutz: Bei andauerndem Hand­kontakt wird Hand­schutz empfohlen:
In Abhängigkeit der Inhaltsstoffe der einzelnen Produk­te ist ein be­stän­diges Hand­schuh­material auszu­wählen (s. Sicher­heits­daten­blatt des Her­stellers).
Längerfristiges Tragen von Chemikalienschutz­hand­schuhen kann selbst eine Haut­gefährdung (Feuchtarbeit) darstellen. Vermeidung durch Einhaltung von Trage­zeiten und/oder Tätigkeitswechsel.
Beim längerfristigen Tragen von Chemikalienschutz­handschuhen sind gegen Schweißbildung spezielle Hautschutzmittel vor der Arbeit zu empfehlen (s. z.B. Hautschutzmittel).
Diese können allerdings die Schutzleistung der Handschuhe beeinträchtigen. Der Hautschutzplan muss das Tragen von Schutzhandschuhen berücksichtigen.
Atemschutz: Bei kurz­zeitiger, klein­flächiger Anwen­dung ist Atem­schutz nicht erforderlich.
Im Bedarfsfall (z.B. bei Grenz­wert­über­schreitung) können Kombi­na­tions­filter A1-P2 (braun/weiß) einge­setzt wer­den.
Körperschutz: Zur Auswahl von Chemikalienschutz­kleidung finden Sie Informationen in einem Flyer des Fachbereichs PSA der DGUV.

Mindeststandards