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Schutzmaßnahmen/Regeln für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen (Mindeststandards)

Auszug aus:
Datenblatt

Schutzmaßnahmen/Regeln für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen (Mindeststandards): Erste Hilfe

Erste Hilfe

Lebensrettende Sofortmaßnahmen, wie "Stabile Sei­tenlage", "Herz-Lungen-Wiederbelebung", "Schock­bekäm­pfung" müssen situationsabhängig durch­ge­führt werden.
Verunreinigte Kleidung ausziehen, Haut mit viel Was­ser, ge­ge­benenfalls mit PEG 400 spülen.
Wunden keimfrei bedecken.
Für Körperruhe sorgen, vor Wärmever­lust schüt­zen.
Auf Selbstschutz achten, ärztliche Behandlung.
Mittel, die nur für die ärztliche Versorgung bereitgehalten werden, sind gesondert unter Verschluss aufzubewahren.
Nach Hautkontakt: Inkorporationen z.B. nach Stichverletzungen beachten.

Mindeststandards