GisChem

Kresol (o,m,p)

Auszug aus:
Betriebsanweisungsentwurf

Kresol (o,m,p): Gefahren für Mensch und Umwelt

GHS06 GHS05

Gefahr

Ein­atmen, Ver­schlucken oder Auf­nahme durch die Haut kann zu Ge­sund­heits­schä­den führen. Die Geruchswahrnehmung kann durch Lähmung der Geruchsnerven beeinträchtigt werden. Bei Hautberührung fehlt durch örtliche Betäubung die Schmerz-Warnwirkung. Giftig bei Verschlucken oder Hautkontakt (H301 + H311). Ver­ursacht schwere Ver­ätz­ungen der Haut und schwere Augen­schäden (H314). Verursacht schwere Augen­schäden (H318). Dauer­hafte Schä­den mög­lich. Schwin­del und Kopf­schmer­zen mög­lich. Dauer­hafte Schä­den mög­lich. Dauer­hafte Schä­den mög­lich.
Gefahr durch An­sammlung explosions­fähiger Atmo­sphäre in Boden­nähe bei Ver­sprühen bzw. Er­wärmung! Er­höh­te Ent­zün­dungs­ge­fahr bei durch­tränk­tem Ma­ter­ial (z.B. Klei­dung, Putz­lap­pen). Reagiert mit star­ken Oxi­dations­mitteln un­ter hef­tiger Wärme­ent­wicklung. Rea­giert un­ter hef­tiger Wärme­entwicklung z.B. mit Aluminium und Aluminium-Legie­rungen beim Erhitzen. Explosions­gefahr.
Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung (H412).
WGK: 2 (deutlich wassergefährdend)