GisChem

Methylacetat

Auszug aus:
Datenblatt

Methylacetat: Charakterisierung, Grenzwerte, Einstufungen

Methylacetat wird auch als Essigsäuremethylester oder Ethansäuremethylester bezeichnet.
Es handelt sich um eine farblose, schwach nach Ester riechende, leicht flüchtige Flüssigkeit.
Der Stoff ist begrenzt mischbar mit Wasser und vollständig mischbar mit organischen Lösungsmitteln (z.B. Ether, Ethanol).
Verwendet wird Methylacetat vorwiegend als Lösungsmittel, z.B. für Nitrocellulose, Acetylcellulose, in Klebstoffen sowie zur Herstellung von Kunstleder und als Zwischenprodukt bei der Herstellung von Pharmaka.
Zur Trocknung von Methylacetat nur physikalisch wirkende Substanzen wie z.B. Calciumchlorid verwenden, kein Natrium einsetzen!
Schmelzpunkt: -99 °C
Siedepunkt: 56 °C bis 58 °C
Flammpunkt: -13 °C
Zündtemperatur: 505 °C
Untere Explosionsgrenze: 3,1 Vol.-% bzw. 95 g/m³
Obere Explosionsgrenze: 16 Vol.-% bzw. 495 g/m³
Methylacetat
Arbeitsplatzgrenzwert (AGW): 620 mg/m³ bzw. 200 ml/m³ (ppm)
Spitzenbegrenzung: Überschreitungsfaktor (ÜF) 2; Ka­te­go­rie für Kurzzeitwerte (I)
Der messtechnische Mittelwert über 15 Minuten darf den 2-fachen AGW nicht überschreiten.
Geruchsschwelle: 0,006 mg/m³ - 915 mg/m³
Bemerkung Y (TRGS 900): Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Ein­haltung der Grenz­werte (AGW und ggf. BGW) nicht be­fürchtet zu werden.
TA Luft (2021) 5.2.5 organische Stoffe, ausgenommen organische Stäube: Die im Abgas enthaltenen gasförmigen Emissionen dürfen den Massenstrom 0,50 kg/h oder die Massenkonzentration 50 mg/m³, angegeben als Gesamt-Kohlenstoff insgesamt nicht überschreiten. Im Abgas von Nach­verbrennungs­einrichtungen gelten andere Werte. (zur Umwelt-VwV von 2021)
WGK: 1 (schwach wassergefährdend), Kenn-Nr.: 146
Bei der WGK handelt es sich um eine gemäß AwSV im Bundesanzeiger veröffentlichte Angabe.