GisChem

2-Dimethylaminoethanol

Auszug aus:
Betriebsanweisungsentwurf

2-Dimethylaminoethanol: Gefahren für Mensch und Umwelt

GHS02 GHS05 GHS06

Gefahr

Ein­atmen, Ver­schlucken oder Auf­nahme durch die Haut kann zu Ge­sund­heits­schä­den führen. Haut­kon­takt kann zu Ge­sund­heits­schä­den führen. Gesundheits­schädlich bei Verschlucken oder Hautkontakt (H302 + H312). Giftig bei Einatmen (H331). Ver­ursacht schwere Ver­ätz­ungen der Haut und schwere Augen­schäden (H314). Verursacht schwere Augen­schäden (H318). Kann die Atemwege reizen (H335). Kann Krämpfe, Schlaf­losig­keit, Erregungs­zustände und Atembe­schwerden ver­ur­sachen.
Flüssigkeit und Dampf entzündbar (H226). Gefahr durch An­sammlung ex­plo­sions­fä­hi­ger At­mo­sphä­re in Bodennähe! Bei Vor­han­den­sein von Zünd­quellen erhöhte Explosi­ons­ge­fahr! Er­höh­te Ent­zün­dungs­ge­fahr bei durch­tränk­tem Ma­ter­ial (z.B. Klei­dung, Putz­lap­pen). Reagiert mit star­ken Oxi­dations­mitteln un­ter hef­tiger Wärme­ent­wicklung. Rea­giert mit Säu­ren un­ter heftiger Wär­me­ent­wick­lung. Rea­giert un­ter hef­tiger Wärme­entwicklung z.B. mit Säurechloriden. Begünstigt (katalysiert) z.B. den Zerfall von Peroxiden und die Reaktion von Isocyanaten sowie Zellulosenitrat. Bei unkon­trollierter Reak­tion besteht Explo­sions­gefahr. Bil­dung von Nitros­aminen, die Krebs er­zeu­gen können, unter spe­ziellen Bedin­gungen mög­lich!
WGK: 1 (schwach wassergefährdend)