GisChem

Bis(2-dimethylaminoethyl)methylamin

Auszug aus:
Betriebsanweisungsentwurf

Bis(2-dimethylaminoethyl)methylamin: Gefahren für Mensch und Umwelt

GHS06 GHS05

Gefahr

Ver­schlucken oder Auf­nahme durch die Haut kann zu Ge­sund­heits­schä­den führen. Haut­kon­takt kann zu Ge­sund­heits­schä­den führen. Giftig bei Hautkontakt (H311). Gesundheits­schädlich bei Verschlucken (H302). Ver­ursacht schwere Ver­ätz­ungen der Haut und schwere Augen­schäden (H314). Verursacht schwere Augen­schäden (H318). Vor­über­gehend Kopf­schmerzen, Schwin­del, Übelkeit mög­lich. Kann Leber­schaden, Nerven­schaden, Nieren­schaden, Blut­bild­veränderungen und Augen­schaden ver­ur­sachen. Verschlucken kann zu Bildung von krebs­erzeu­gen­den N-Nitros­aminen führen.
Gefahr durch An­sammlung explosions­fähiger Atmo­sphäre in Boden­nähe bei Ver­sprühen bzw. Er­wärmung! Rea­giert mit starken Säu­ren un­ter heftiger Wär­me­ent­wick­lung. Reagiert mit star­ken Oxi­dations­mitteln un­ter hef­tiger Wärme­ent­wicklung. Begünstigt (katalysiert) z.B. den Zerfall von Per­oxiden und die Reaktion von Isocya­naten. Bei unkon­trollierter Reak­tion besteht Explo­sions­gefahr. Bil­dung von Nitros­aminen, die Krebs er­zeu­gen können, unter spe­ziellen Bedin­gungen mög­lich!
WGK: 2 (deutlich wassergefährdend)