GisChem

N,N-Dimethylbenzylamin

Auszug aus:
Betriebsanweisungsentwurf

N,N-Dimethylbenzylamin: Gefahren für Mensch und Umwelt

GHS02 GHS06 GHS05

Gefahr

Ein­atmen, Ver­schlucken oder Auf­nahme durch die Haut kann zu Ge­sund­heits­schä­den führen. Haut­kon­takt kann zu Ge­sund­heits­schä­den führen. Giftig bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen (H301 + H311 + H331). Ver­ursacht schwere Ver­ätz­ungen der Haut und schwere Augen­schäden (H314). Kann Augen­schaden, Leber­schaden, Nieren­schaden und Lungen­schaden ver­ur­sachen. Verschlucken kann zu Bildung von krebs­erzeu­gen­den N-Nitros­aminen führen.
Flüssigkeit und Dampf entzündbar (H226). Gefahr durch An­sammlung explosions­fähiger Atmo­sphäre in Boden­nähe bei Ver­sprühen bzw. Er­wärmung! Reagiert mit star­ken Oxi­dations­mitteln un­ter hef­tiger Wärme­ent­wicklung. Rea­giert mit Säu­ren un­ter heftiger Wär­me­ent­wick­lung. Rea­giert un­ter hef­tiger Wärme­entwicklung z.B. mit Säure­chloriden. Bei unkon­trollierter Reak­tion besteht Explo­sions­gefahr. Begünstigt (katalysiert) z.B. den Zerfall von Per­oxiden und die Reaktion von Isocya­naten. Bil­dung von Nitros­aminen, die Krebs er­zeu­gen können, unter spe­ziellen Bedin­gungen mög­lich!
Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung (H412).
WGK: 2 (deutlich wassergefährdend)