GisChem

Triethylamin

Auszug aus:
Betriebsanweisungsentwurf

Triethylamin: Gefahren für Mensch und Umwelt

GHS02 GHS05 GHS06

Gefahr

Ein­atmen, Ver­schlucken oder Auf­nahme durch die Haut kann zu Ge­sund­heits­schä­den führen. Gesundheits­schädlich bei Verschlucken (H302). Giftig bei Hautkontakt oder Einatmen (H311 + H331). Kann die Atemwege reizen (H335). Ver­ur­sacht schwere Ver­ätzungen der Haut und schwere Augenschäden (H314). Verursacht schwere Augen­schäden (H318). Dauer­hafte Schä­den mög­lich. Kann Herz­schaden, Leber­schaden und Nieren­schaden ver­ur­sachen.
Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar (H225). Gefahr durch An­sammlung ex­plo­sions­fä­hi­ger At­mo­sphä­re in Bodennähe! Bei Vor­han­den­sein von Zünd­quellen erhöhte Explosi­ons­ge­fahr! Er­höh­te Ent­zün­dungs­ge­fahr bei durch­tränk­tem Ma­ter­ial (z.B. Klei­dung, Putz­lap­pen). Rea­giert mit Säu­ren un­ter heftiger Wär­me­ent­wick­lung. Bei unkon­trollierter Reak­tion besteht Explo­sions­gefahr. Reagiert heftig mit Stickstoff­dioxid. Bei unkon­trollierter Reak­tion besteht Explo­sions­gefahr. Reagiert mit star­ken Oxi­dations­mitteln un­ter hef­tiger Wärme­ent­wicklung. Vorsicht! Selbstentzündungsgefahr! Rea­giert un­ter hef­tiger Wärme­entwicklung z.B. mit Halogen­kohlen­wasser­stoffen, Malein­säure­anhydrid, Nitroparaffinen. Bil­dung von Nitros­aminen, die Krebs er­zeu­gen können, unter spe­ziellen Bedin­gungen mög­lich!
WGK: 1 (schwach wassergefährdend)