GisChem

Sprays, entzündbar, reizend, allergieauslösend

Auszug aus:
Datenblatt

Sprays, entzündbar, reizend, allergieauslösend: Charakterisierung, Grenzwerte, Einstufungen

Diese Produktgruppe umfasst die Einweg-Sprays in Druckgaspackungen (auch Spraydosen, Druckgasdosen, Aerosolpackungen), die obwohl sie keine brennbaren Treibgase enthalten, entzündlich und reizend sind.
Treibgase sind z.B. Kohlendioxid, Stickstoff oder Druckluft.
Die Produkte enthalten Kohlenwasserstoff-Gemische als Lösemittel und sensibilisierende Lösemittel wie z.B. Terpene (p-Menthadien-1,8,(9) = Limonen).
Darunter fallen z.B.Reinigungssprays für universelle industrielle Anwendungen, wie die Metallteile- oder Maschinenreinigung.
Diese Druckgassprays werden z.B. in Werkstattbereichen bei Reinigungs- und Instandhaltungsarbeiten eingesetzt.
Die nachfolgenden Informationen beziehen sich auf das kurzzeitige, kleinflächige Aufsprühen, jedoch nicht auf die großflächige Anwendung.
Die unter Grenz­werte und Einstufungen aufge­führten Stoffe sind typische Be­stand­teile von Kohlen­wasser­stoff­gemischen bzw. für die Anwen­dung der RCP-Methode von Bedeutung, sie müssen aber nicht auch in jedem Produkt enthalten sein.
Die produktspezifischen Kenndaten im Ein­zel­nen sind den Sicherheitsdatenblättern der Her­steller zu ent­neh­men.
Die Charakterisierung wurde Herstellerinformationen entnommen.
Kohlenwasserstoffgemische, Verwendung als Lösemittel
Der Grenzwert für ein konkretes Kohlenwasser­stoff­gemisch wird mit der RCP-Methode bestimmt. Für die Berechnung gelten für folgende Fraktionen bzw. Stoffe diese Grenzwerte:
C6-C8 Aliphaten: 700 mg/m³
C9-C14 Aliphaten: 300 mg/m³
C9-C14 Aromaten: 50 mg/m³
n-Hexan im KW-Gemisch: 180 mg/m³
Decahydronaphthalin (Decalin) im KW-Gemisch: 29 mg/m³
Diese Werte und die entsprechenden Konzentrationen sind in die RCP-Formel einzusetzen, der Grenzwert zu berechnen und wie vorgegeben zu runden (s. Hyperlink RCP-Methode).
Für die Berechnung des Grenzwertes des Kohlenwasserstoffgemischs kann auch der RCP-Rechner der DGUV benutzt werden.
Weitere Kohlenwasserstoffe, die nicht unter die genannten Summen- bzw. Einzelbezeichnungen fallen, sind getrennt nach TRGS 402 zu bewerten. Deren Grenzwerte werden in GisChem daher zusätzlich angegeben, sofern für die Produktgruppe relevant.
Spitzenbegrenzung: Überschreitungsfaktor (ÜF) 2; Ka­te­go­rie für Kurzzeitwerte (II)
Das Produkt aus Überschreitungsfaktor und Über­schrei­tungsdauer muss eingehalten werden: ÜF 2 x 15 min = 30 min (berechne Produkt (tatsächliche Überschreitungsfaktor) x min). Max. 4 Überschreitungen pro Schicht, max. 60 min.
Dipenten
Früherer MAK-Wert: 100 ml/m³ (ppm) bzw. 560 mg/m³. Die Einhaltung mindestens dieses Wertes war bereits im Jahr 2004 Stand der Technik.
Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) für D-Limonen: 5 ml/m³ (ppm) bzw. 28 mg/m³.
Kohlendioxid als Treibmittel
Arbeitsplatzgrenzwert (AGW): 9100 mg/m³ bzw. 5000 ml/m³ (ppm)
Spitzenbegrenzung: Überschreitungsfaktor (ÜF) 2; Ka­te­go­rie für Kurzzeitwerte (II)
Das Produkt aus Überschreitungsfaktor und Über­schrei­tungsdauer muss eingehalten werden: ÜF 2 x 15 min = 30 min (berechne Produkt (tatsächliche Überschreitungsfaktor) x min). Max. 4 Überschreitungen pro Schicht, max. 60 min.
WGK: Die Wasser­gefährdungs­klassen sind innerhalb dieser Pro­dukt­gruppe unterschiedlich, siehe Sicherheitsdatenblätter der Hersteller.