GisChem

Sprays, entzündbar, reizend, allergieauslösend

Auszug aus:
Betriebsanweisungsentwurf

Sprays, entzündbar, reizend, allergieauslösend: Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln

P003 Keine offene Flamme; Feue Leer/Abstand M004 Augenschutz benutzen

Räu­me so lüften, dass keine gefähr­lichen Gas­konzen­trationen ent­stehen können - vor allem im Boden­bereich. Spray­dosen nicht gewalt­sam öff­nen oder ver­brennen. Nach Ge­brauch immer Ventil­schutz­kappe auf­setzen. Arbeitsgeräte einsetzen, die Hautkontakt verhindern oder verringern.
Von Zünd­quellen fern hal­ten (z.B. nicht Rauchen, keine offe­nen Flammen, Erden)! Vor Sonnen­be­strah­lung und Er­wär­mung über 50 °C schützen.
Nicht Essen, Trinken, Rauchen oder Schnupfen. Einatmen von Aerosolen vermeiden! Be­rührung mit Au­gen, Haut und Klei­dung ver­mei­den! Produkt­reste sofort von der Haut entfer­nen, Haut schonend reinigen und sorgfältig abtrocknen. Vor je­der Pau­se und nach Ar­beits­en­de Hände und andere ver­schmutzte Körper­stellen gründ­lich rei­ni­gen. Nach der Arbeit Haut­pfle­ge­mit­tel ver­wen­den! Keinen Arm- oder Handschmuck tragen. Straßen­klei­dung ge­trennt von Ar­beits­klei­dung auf­be­wahren! Kontaminierte Arbeitskleidung im Betrieb lassen. Verschmutzte Arbeitskleidung sofort wechseln. Separate Putzlappen und Reinigungstücher für Haut und Maschinen oder Geräte verwenden.
Vorratsmenge am Arbeitsplatz: .......(bitte eintragen oder ganze Zeile löschen)

Augenschutz: Ge­stell­brille mit Seiten­schutz!
Handschutz: Chemikalienschutzhandschuhe - Material je nach Inhalts­stoff des Pro­duk­tes aus­wäh­len. Tragezeiten von Schutzhandschuhen beachten! Bei längerfristigem Tragen von Schutzhandschuhen: spezielle Hautschutzmittel vor der Arbeit verwenden.
Atemschutz: Bei kurz­zeitiger, klein­flächiger Anwen­dung ist Atem­schutz nicht erforder­lich. Im Bedarfsfall (z.B. bei Grenz­wert­über­schreitung): Kombi­na­tions­filter A1-P2 (braun/weiß)