Methylmethacrylat (MMA) wird auch als Methacrylsäuremethylester, Methyl-2-methyl-2-propenoat, Methyl-2-methylpropenoat oder 2-Methylpropensäuremethylester bezeichnet und ist eine klare, farblose Flüssigkeit mit einem stechenden fruchtigen Geruch.
Es ist in Wasser wenig und in organischen Lösemitteln gut löslich.
MMA ist Ausgangsstoff für Acrylglas (glasklare Polymethylmethacrylate) wie z.B. Plexiglas.
Außerdem wird es für vielfältige Copolymerisate eingesetzt, z.B. in Textilhilfsmitteln, licht- und wetterbeständigen Anstrichmitteln sowie schnell härtenden Beschichtungen.
MMA wird mit 0,025 - 0,1 % Hydrochinon stabilisiert, um spontane Polymerisation zu vermeiden. Der Stabilisator Hydrochinon benötigt hierzu auch Luftsauerstoff als Co-Inhibitor.
Schmelzpunkt: -48,2 °C
Siedepunkt: 101 °C
Flammpunkt: 10 °C
Zündtemperatur: 430 °C
Untere Explosionsgrenze: 1,7 Vol.-% bzw. 70 g/m³
Obere Explosionsgrenze: 12,5 Vol.-% bzw. 520 g/m³
Methylmethacrylat (MMA)
Arbeitsplatzgrenzwert (AGW): 210 mg/m³ bzw. 50 ml/m³ (ppm)
Spitzenbegrenzung: Überschreitungsfaktor (ÜF) 2; Kategorie für Kurzzeitwerte (I)
Der messtechnische Mittelwert über 15 Minuten darf den 2-fachen AGW nicht überschreiten.
Geruchsschwelle: 1 mg/m³ - 85 mg/m³
Bemerkung Y (TRGS 900): Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung der Grenzwerte (AGW und ggf. BGW) nicht befürchtet zu werden.
TA Luft (2021) 5.2.5 organische Stoffe, ausgenommen organische Stäube: Die im Abgas enthaltenen gasförmigen Emissionen dürfen den Massenstrom 0,50 kg/h oder die Massenkonzentration 50 mg/m³, angegeben als Gesamt-Kohlenstoff insgesamt nicht überschreiten. Im Abgas von Nachverbrennungseinrichtungen gelten andere Werte. (zur Umwelt-VwV von 2021)
WGK: 1 (schwach wassergefährdend), Kenn-Nr.: 154
Bei der WGK handelt es sich um eine gemäß AwSV im Bundesanzeiger veröffentlichte Angabe.