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Methylmethacrylat (MMA)

Auszug aus:
Datenblatt

Methylmethacrylat (MMA): Charakterisierung, Grenzwerte, Einstufungen

Methylmethacrylat (MMA) wird auch als Methacrylsäuremethylester, Methyl-2-methyl-2-propenoat, Methyl-2-methylpropenoat oder 2-Methylpropensäuremethylester bezeichnet und ist eine klare, farblose Flüssigkeit mit einem stechenden fruchtigen Geruch.
Es ist in Wasser wenig und in organischen Lösemitteln gut löslich.
MMA ist Ausgangsstoff für Acrylglas (glasklare Polymethylmethacrylate) wie z.B. Plexiglas.
Außerdem wird es für vielfältige Copolymerisate eingesetzt, z.B. in Textilhilfsmitteln, licht- und wetterbeständigen Anstrichmitteln sowie schnell härtenden Beschichtungen.
MMA wird mit 0,025 - 0,1 % Hydrochinon stabilisiert, um spontane Polymerisation zu vermeiden. Der Stabilisator Hydrochinon benötigt hierzu auch Luftsauerstoff als Co-Inhibitor.
Schmelzpunkt: -48,2 °C
Siedepunkt: 101 °C
Flammpunkt: 10 °C
Zündtemperatur: 430 °C
Untere Explosionsgrenze: 1,7 Vol.-% bzw. 70 g/m³
Obere Explosionsgrenze: 12,5 Vol.-% bzw. 520 g/m³
Methylmethacrylat (MMA)
Arbeitsplatzgrenzwert (AGW): 210 mg/m³ bzw. 50 ml/m³ (ppm)
Spitzenbegrenzung: Überschreitungsfaktor (ÜF) 2; Ka­te­go­rie für Kurzzeitwerte (I)
Der messtechnische Mittelwert über 15 Minuten darf den 2-fachen AGW nicht überschreiten.
Geruchsschwelle: 1 mg/m³ - 85 mg/m³
Bemerkung Y (TRGS 900): Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Ein­haltung der Grenz­werte (AGW und ggf. BGW) nicht be­fürchtet zu werden.
TA Luft (2021) 5.2.5 organische Stoffe, ausgenommen organische Stäube: Die im Abgas enthaltenen gasförmigen Emissionen dürfen den Massenstrom 0,50 kg/h oder die Massenkonzentration 50 mg/m³, angegeben als Gesamt-Kohlenstoff insgesamt nicht überschreiten. Im Abgas von Nach­verbrennungs­einrichtungen gelten andere Werte. (zur Umwelt-VwV von 2021)
WGK: 1 (schwach wassergefährdend), Kenn-Nr.: 154
Bei der WGK handelt es sich um eine gemäß AwSV im Bundesanzeiger veröffentlichte Angabe.