GisChem

Sprays, nicht brennbar

Auszug aus:
Betriebsanweisungsentwurf

Sprays, nicht brennbar: Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln

Räu­me so lüften, dass keine gefähr­lichen Gas­konzen­trationen ent­stehen können - vor allem im Boden­bereich. Spray­dosen nicht gewalt­sam öff­nen oder ver­brennen. Nach Ge­brauch immer Ventil­schutz­kappe auf­setzen.
Vor Sonnen­be­strah­lung und Er­wär­mung über 50 °C schützen.
Nicht Essen, Trinken, Rauchen oder Schnupfen. Be­rührung mit Au­gen und Haut ver­mei­den! Einatmen von Aerosolen vermeiden! Vor je­der Pau­se und nach Ar­beits­en­de Hände und andere ver­schmutzte Körper­stellen gründ­lich rei­ni­gen. Nach der Arbeit Haut­pfle­ge­mit­tel ver­wen­den!
Vorratsmenge am Arbeitsplatz: .......(bitte eintragen oder ganze Zeile löschen)

Handschutz: Bei andauerndem Hand­kontakt wird Hand­schutz empfohlen: Chemikalienschutzhandschuhe - Material je nach Inhalts­stoff des Pro­duk­tes aus­wäh­len. Tragezeiten von Schutzhandschuhen beachten! Bei längerfristigem Tragen von Schutzhandschuhen: spezielle Hautschutzmittel vor der Arbeit verwenden.
Atemschutz: Bei kurz­zeitiger, klein­flächiger Anwen­dung ist Atem­schutz nicht erforder­lich. Im Bedarfsfall (z.B. bei Grenz­wert­über­schreitung): Kombi­na­tions­filter A1-P2 (braun/weiß)