GisChem

Sprays, nicht brennbar

Auszug aus:
Betriebsanweisungsentwurf

Sprays, nicht brennbar: Verhalten im Gefahrenfall

Gefahrenbereich räumen und absperren, Vorgesetzten informieren.
Beschä­digte oder funktionsun­fähige Spray­dosen unver­züglich druck­los machen, z.B. im Freien sorg­fältig und umsich­tig, mit der Wind­richtung ent­leeren.
Pro­dukt ist nicht brenn­bar. Berst- und Ex­plo­sions­ge­fahr bei Er­wärmung! Aus der De­ckung in ge­sich­er­tem Ab­stand Lö­schen. Bei Brand ent­ste­hen ge­fähr­liche Dämpfe (z.B. Kohlen­monoxid, Stick­oxide, Cyan­wasser­stoff)! Bei Brand in der Um­ge­bung Be­häl­ter mit Sprüh­was­ser küh­len!
Ein­dringen in Boden, Gewäs­ser und Kanalisation ver­hindern!
Alarm-, Flucht- und Rettungspläne beachten.
Zuständiger Arzt: ...... (bitte eintragen)
Unfalltelefon: ...... (bitte eintragen)