GisChem

Diethylether

Auszug aus:
Datenblatt

Diethylether: Lagerung

Behälter dicht ge­schlossen an einem gut ge­lüfteten Ort unter Licht­aus­schluss lagern.
Unter Luft- und Feuchtigkeitsausschluss, unter Inertgas, z.B. Stickstoff lagern.
Die vom Hersteller empfohlene Lager­tem­pe­ratur be­achten.
Bei Umgang mit labor­üblichen Mengen sind keine weiteren Vorschriften der TRGS 510 zur Lagerung zu beachten. Eine Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten in dauerabgesaugten Sicherheitsschränken ist empfehlens­wert.
Höchstmenge für die Lagerung von entzündbaren Flüssigkeiten je Brandabschnitt außerhalb von Sicherheitsschränken und Chemikalienlägern:
Extrem entzündbar - max. 10kg, leicht entzündbar und extrem entzündbar zusammen - max. 20kg, entzündbar - max. 100kg.
An dauerabgesaugten Orten aufbewahren.
Behälter aus z.B. Stahl, rost­freiem Stahl und Aluminium sowie dunklem Glas sind geeignet.
Vorsicht mit leeren Gebinden - Explo­sions­gefahr.
Kunststoffspritzflaschen sind für die Aufbewahrung und Lagerung nicht geeignet.
Zusammenlagerungsbeschränkungen sind in Laboratorien in der Regel erst ab einer Mengengrenze von 200 kg zu beachten (s. auch das GisChem-Datenblatt "Branche: Chemie").
Dieser Stoff/dieses Produkt gehört zur Lagerklasse 3.
Anforderungen des Wasserrechts an HBV- und LAU-Anlagen (s. auch Checkliste-Wasserrecht):
In Laboratorien werden die wasserrecht­lichen Bestimmungen bei all­gemein üblicher Labor­ausstattung sowie Umgang mit labor­üblichen Mengen ohne weiteren Aufwand erfüllt.

Mindeststandards