GisChem

Ethanol-Lösungen ab 10 % bis unter 60 % in Wasser

Auszug aus:
Datenblatt

Ethanol-Lösungen ab 10 % bis unter 60 % in Wasser: Charakterisierung, Grenzwerte, Einstufungen

Ethanol-Lösungen, ab 10 % bis unter 60 % in Wasser sind farblose, klare Flüssigkeiten.
Ethanol ist unbegrenzt mit Wasser, Aceton, Diethylether, Chloroform, Essigsäure mischbar.
Herstellungsbedingt kann Ethanol mit Butanon und Toluol verunreinigt sein.
In der Technik dient Ethanol als Lösemittel für Fette, Öle und Harze, vor allem in der Lack- und Firnisfabrikation sowie zum Konservieren und Desinfizieren.
Ethanol, das nicht für den menschlichen Genuss bestimmt ist, wird durch Vergällen genussunbrauchbar gemacht. Je nach dem späteren industriellen Verwendungszweck werden verschiedene Vergällungsmittel eingesetzt.
Vergällungsmittel sind z.B. Methylethylketon, Toluol und zur Geruchsintensivierung Pyridin.
Für Lösungen mit anderen Konzen­trationen sind in GisChem auf­grund des unter­schied­lichen Ge­fah­ren­potenzials geson­derte Daten­blätter enthalten.
Die folgenden Informationen beziehen sich aus­schließlich auf die Verwendung in Laboratorien.
Schmelzpunkt: > -114 °C
Siedepunkt: > 78 °C
Flammpunkt: 21 °C bis 45 °C
Zündtemperatur: > 400 °C
Untere Explosionsgrenze: > 3.1 Vol.-% bzw. > 59 g/m³
Obere Explosionsgrenze: < 27,7 Vol.-% bzw. < 532 g/m³
Ethanol
Arbeitsplatzgrenzwert (AGW): 380 mg/m³ bzw. 200 ml/m³ (ppm)
Spitzenbegrenzung: Überschreitungsfaktor (ÜF) 4; Ka­te­go­rie für Kurzzeitwerte (II)
Das Produkt aus Überschreitungsfaktor und Über­schrei­tungsdauer muss eingehalten werden: ÜF 4 x 15 min = 60 min (berechne Produkt (tatsächliche Überschreitungsfaktor) x min). Max. 4 Überschreitungen pro Schicht, max. 60 min.
Geruchsschwelle: 34 mg/m³ - 9690 mg/m³
Bemerkung Y (TRGS 900): Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Ein­haltung der Grenz­werte (AGW und ggf. BGW) nicht be­fürchtet zu werden.
Emissionsgrenzwerte aus der TA Luft sind im Datenblatt der Branche Chemie angegeben.
WGK: 1 (schwach wassergefährdend), Kenn-Nr.: 96
Bei der WGK handelt es sich um eine gemäß AwSV im Bundesanzeiger veröffentlichte Angabe.