Essigsäure, ab 90 % wird auch als Ethansäure, Methancarbonsäure oder Holzsäure bezeichnet. Die wasserfreie Essigsäure wird als Eisessig bezeichnet.
Essigsäure ist eine farblose, stechend riechende, feuchtigkeitsanziehende Flüssigkeit, die unterhalb von 16 °C zu eisartigen Kristallen erstarrt.
Essigsäure ist gut wasserlöslich. Sie läßt sich in jedem Verhältnis mit Ethanol, Ether, Glycerin, (Chloroform), (Tetrachlormethan) und etherischen Ölen mischen.
In der Lebensmittelindustrie wird Essigsäure als Säuerungsmittel, Konservierungsstoff sowie zur Herstellung von Essig und Essigessenz eingesetzt. Sie ist ein Bestandteil der Haushaltsreiniger, Entkalker und Photochemikalien.
Weiterhin dient sie als Lösemittel für pflanzliche und tierische Fette oder Öle, bestimmte Harze und Wachse sowie Celluloseacetat; reine Essigsäure löst Schwefel und Phosphor.
Für Lösungen mit anderen Konzentrationen sind in GisChem aufgrund des unterschiedlichen Gefahrenpotenzials gesonderte Datenblätter enthalten.
Der Stoff kann je nach Verwendungsart der Biozid-Verordnung unterliegen.
Schmelzpunkt: < 16 °C
Siedepunkt: > 108 °C
Flammpunkt: > 40 °C
Zündtemperatur: > 485 °C
Untere Explosionsgrenze: 4 Vol.-% bzw. 100 g/m³
Obere Explosionsgrenze: 17 Vol.-% bzw. 430 g/m³
Essigsäure
Arbeitsplatzgrenzwert (AGW): 25 mg/m³ bzw. 10 ml/m³ (ppm)
Spitzenbegrenzung: Überschreitungsfaktor (ÜF) 2; Kategorie für Kurzzeitwerte (I)
Der messtechnische Mittelwert über 15 Minuten darf den 2-fachen AGW nicht überschreiten.
Bemerkung Y (TRGS 900): Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung der Grenzwerte (AGW und ggf. BGW) nicht befürchtet zu werden.
TA Luft (2002): (Nummer 5.2.5) Klasse II, d.h. der Massenstrom von 0,5 kg/h oder die Massenkonzentration von 100 mg/m³ im Abgas darf nicht überschritten werden.
Beim Vorhandensein von mehreren Stoffen sind die weiteren Festlegungen der TA Luft hinsichtlich maximaler Massenströme und -konzentration im Abgas zu beachten.
WGK: 1 (schwach wassergefährdend), Kenn-Nr.: 93