GisChem

Essigsäure, ab 25 % bis unter 90 %

Auszug aus:
Datenblatt

Essigsäure, ab 25 % bis unter 90 %: Charakterisierung, Grenzwerte, Einstufungen

Essigsäure, ab 25 % bis unter 90 % wird auch als Ethansäure, Methancarbonsäure oder Holzsäure bezeichnet. Die 80 %ige Lösung wird als Essigessenz bezeichnet.
Essigsäure ist eine farblose, stechend riechende, gut wasserlösliche Flüssigkeit.
In der Lebensmittelindustrie wird Essigsäure als Säuerungsmittel, Konservierungsstoff sowie zur Herstellung von Essig und Essigessenz eingesetzt. Sie ist ein Bestandteil der Haushaltsreiniger, Entkalker und Photochemikalien.
Weiterhin dient sie als Lösemittel für pflanzliche und tierische Fette oder Öle, bestimmte Harze und Wachse sowie Celluloseacetat.
Für Lösungen mit anderen Konzen­trationen sind in GisChem auf­grund des unter­schied­lichen Ge­fah­ren­potenzials geson­derte Daten­blätter enthalten.
Der Stoff kann je nach Verwendungsart der Biozid-Verordnung unterliegen.
Siedepunkt: > 100 °C
Flammpunkt: > 61 °C
Zündtemperatur: > 500 °C
Untere Explosionsgrenze: > 4 Vol.-% bzw. > 100 g/m³
Obere Explosionsgrenze: < 17 Vol.-% bzw. < 430 g/m³
Essigsäure
Arbeitsplatzgrenzwert (AGW): 25 mg/m³ bzw. 10 ml/m³ (ppm)
Spitzenbegrenzung: Überschreitungsfaktor (ÜF) 2; Ka­te­go­rie für Kurzzeitwerte (I)
Der messtechnische Mittelwert über 15 Minuten darf den 2-fachen AGW nicht überschreiten.
Bemerkung Y (TRGS 900): Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Ein­haltung der Grenz­werte (AGW und ggf. BGW) nicht be­fürchtet zu werden.
TA Luft (2021) 5.2.5 organische Stoffe, Klasse II: Die im Abgas enthaltenen gasförmigen Emissionen dürfen auch bei Vorhandensein mehrerer Stoffe derselben Klasse insgesamt den Massenstrom 0,5 kg/h oder die Massenkonzentration 0,10 g/m³ nicht überschreiten. (zur Umwelt-VwV von 2021)
WGK: 1 (schwach wassergefährdend), Kenn-Nr.: 93
Bei der WGK handelt es sich um eine gemäß AwSV im Bundesanzeiger veröffentlichte Angabe.