GisChem

Salicylsäure

Auszug aus:
Datenblatt

Salicylsäure: Einstufung GHS

GHS05 GHS08 GHS07

Gefahr

Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. (H302)
Verursacht schwere Augenschäden. (H318)
Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen. (H361d)
Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. (P270)
Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz tragen. (P280)
BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. (P305 + P351 + P338)

GHS-Einstufung
Akute Toxizität oral (Kapitel 3.1) - Kategorie 4 (Acute Tox. 4), H302
Schwere Augenschädigung (Kapitel 3.3) - Kategorie 1 (Eye Dam. 1), H318
Reproduktionstoxizität (Kapitel 3.7) - Kategorie 2 (Repr. 2), H361d

Der Stoff ist im Anhang VI der CLP-Verordnung gelistet.
Bei der Einstufung nach GHS handelt es sich um eine Einstufung aus Anhang VI, die auch nach Auswertung von Herstellereinstufungen und Literatur nicht um weitere Einstufungen ergänzt werden muss.