GisChem

Trichloressigsäure

Auszug aus:
Datenblatt

Trichloressigsäure: Charakterisierung, Grenzwerte, Einstufungen

Trichloressigsäure wird auch als Trichlorethansäure oder TCA bezeichnet.
Es handelt sich um einen farblosen, stechend riechenden, sowie feuchtigkeitsanziehenden kristallinen Feststoff, der auch in Schuppenform in den Handel kommt.
Die Substanz ist sehr leicht löslich in Wasser, Alkohol, Ether und vielen anderen organischen Lösemitteln.
Sie wird z.B. als Quell- und Lösemittel in der Kunstoffindustrie, als Ätz- und Beizmittel in der Metalloberflächenbehandlung, als Hilfsmittel in der Textilindustrie, als Additiv von Schmierölen und als Bestandteil von Herbiziden eingesetzt.
Weiterhin wird sie zur Eiweißfällung in der Medizin, als Ätzmittel in der Dermatologie sowie als Anfärbereagenz in der Dünnschicht- und Papierchromatographie organischer Verbindungen eingesetzt.
Schmelzpunkt: 59 °C
Siedepunkt: 196 °C bis 198 °C
Flammpunkt: > 110 °C
Zündtemperatur: 711 °C
Trichloressigsäure
Arbeitsplatzgrenzwert (AGW): 1,4 mg/m³ bzw. 0,2 ml/m³ (ppm)
Spitzenbegrenzung: Überschreitungsfaktor (ÜF) 1; Ka­te­go­rie für Kurzzeitwerte (I)
Der messtechnische Mittelwert über 15 Minuten darf den AGW nicht überschreiten.
Geruchsschwelle: 2 mg/m³
Bemerkung Y (TRGS 900): Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Ein­haltung der Grenz­werte (AGW und ggf. BGW) nicht be­fürchtet zu werden.
TA Luft (2021) 5.2.5 organische Stoffe, Klasse I (Anhang 3): Die im Abgas enthaltenen Emissionen dürfen auch bei Vorhandensein mehrerer Stoffe derselben Klasse insgesamt den Massenstrom 0,10 kg/h oder die Massenkonzentration 20 mg/m³ nicht überschreiten. (zur Umwelt-VwV von 2021)
WGK: 2 (deutlich wassergefährdend), Kenn-Nr.: 197
Bei der WGK handelt es sich um eine gemäß AwSV im Bundesanzeiger veröffentlichte Angabe.