GisChem

Dibutylzinndilaurat

Auszug aus:
Betriebsanweisungsentwurf

Dibutylzinndilaurat: Gefahren für Mensch und Umwelt

GHS05 GHS07 GHS08 GHS09

Gefahr

Die im Folgenden aufgeführten Stoffdaten und Einstufungen sowie die beschriebenen Gefahren und Maßnahmen beziehen sich auf die reine Form.
Ein­atmen, Ver­schlucken oder Auf­nahme durch die Haut kann zu Ge­sund­heits­schä­den führen. Ver­ursacht schwere Ver­ätz­ungen der Haut und schwere Augen­schäden (H314). Kann allergische Hautreaktionen verursachen (H317). Kann vermut­lich genetische Defekte verur­sachen (H340)! Kann die Frucht­bar­keit beein­träch­tigen (H360F)! Kann das Kind im Mutterleib schä­digen (H360D)! Schädigt die Organe (H370). Schädigt bei Verschlucken die Organe bei längerer oder wiederholter Exposition (H372). Kann Leber­schaden, Nieren­schaden, Lungen­schaden, Schädi­gung von Ma­gen-Darm-Trakt und Nerven­schaden ver­ur­sachen. Personen mit Dibutylzinndilaurat-Allergie sollten keinen Kontakt mit diesem Stoff haben.
Gefahr durch An­sammlung explosions­fähiger Atmo­sphäre in Boden­nähe bei Ver­sprühen bzw. Er­wärmung! Reagiert mit star­ken Oxi­dations­mitteln und star­ken Reduktions­mitteln un­ter hef­tiger Wärme­ent­wick­lung. Begünstigt (katalysiert) z.B. den Zerfall von Peroxiden und die Reaktion von Isocyanaten.
Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung (H410).
WGK: 3 (stark wassergefährdend)