Butanon wird auch als MEK, Methylethylketon, Ethylmethylketon oder 2-Butanon bezeichnet und ist eine farblose, acetonähnlich riechende, leicht flüchtige Flüssigkeit, die mäßig in Wasser und gut in organischen Lösemittel löslich ist.
Butanon dient zur Entparaffinierung von Schmierölen und ist ein Lösemittel für Lacke, Harze und Nitrocellulose. Ausserdem wird es als Vergällungsmittel für Ethanol verwendet.
Schmelzpunkt: -86 °C
Siedepunkt: 79,6 °C
Flammpunkt: -10 °C
Zündtemperatur: 475 °C
Untere Explosionsgrenze: 1,5 Vol.-% bzw. 45 g/m³
Obere Explosionsgrenze: 12,6 Vol.-% bzw. 378 g/m³
Butanon
Arbeitsplatzgrenzwert (AGW): 600 mg/m³ bzw. 200 ml/m³ (ppm)
Spitzenbegrenzung: Überschreitungsfaktor (ÜF) 1; Kategorie für Kurzzeitwerte (I)
Der messtechnische Mittelwert über 15 Minuten darf den AGW nicht überschreiten.
Bemerkung Y (TRGS 900): Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung der Grenzwerte (AGW und ggf. BGW) nicht befürchtet zu werden.
Gefahr der Hautresorption (H)
Biologischer Grenzwert: Untersuchungsparameter: 2-Butanon, Grenzwert: 2 mg/l, Untersuchungsmaterial: Urin, Probenahmezeitpunkt: Expositionsende, bzw. Schichtende
TA Luft (2002): (Nummer 5.2.5 Gesamtkohlenstoff), d.h. die im Abgas enthaltenen Emissionen dürfen den Massenstrom von 0,50 kg/h oder die Massenkonzentration von 50 mg/m³ insgesamt nicht überschreiten.
Beim Vorhandensein von mehreren Stoffen sind die weiteren Festlegungen der TA Luft hinsichtlich maximaler Massenströme und -konzentration im Abgas zu beachten.
WGK: 1 (schwach wassergefährdend), Kenn-Nr.: 150