GisChem

Ameisensäure, ab 36 % bis unter 78 %

Auszug aus:
Datenblatt

Ameisensäure, ab 36 % bis unter 78 %: Charakterisierung, Grenzwerte, Einstufungen

Ameisensäure, ab 36 % bis unter 78 % wird auch als Formylsäure, Methansäure oder Hydrocarbonsäure bezeichnet.
Es ist eine farblose, stechend riechende Flüssigkeit. Sie ist gut wasserlöslich, löst sich gut in Ethanol, Ether und Glycerin.
Ameisensäure wird zum Ansäuern von Silofutter, zum Entkalken von Boilereinsätzen, zum Desinfizieren sowohl im Lebensmittel- als auch im Veterinärbereich und in der Textil- und Lederindustrie eingesetzt.
Ameisensäure ist ein zugelassener Lebensmittelzusatzstoff (für künstlichen Süßstoff); wird für Pharmazeutika, Pflanzenschutzmittel und Farbstoffe, aber auch zum Konservieren von Lebensmitteln verwendet.
Bei Reinigungsmitteln wird Ameisensäure aufgrund ihrer biologischen Abbaubarkeit in zunehmendem Maße an Stelle der anorganischen Säuren eingesetzt.
Für Lösungen mit anderen Konzen­trationen sind in GisChem auf­grund des unter­schied­lichen Ge­fah­ren­potenzials geson­derte Daten­blätter enthalten.
Die folgenden Informationen beziehen sich aus­schließlich auf die Verwendung in Laboratorien.
Siedepunkt: > 101 °C
Flammpunkt: > 60 °C
Zündtemperatur: > 520 °C
Untere Explosionsgrenze: > 10 Vol.-% bzw. > 190 g/m³
Obere Explosionsgrenze: < 45,5 Vol.-% bzw. < 865 g/m³
Ameisensäure
Arbeitsplatzgrenzwert (AGW): 9,5 mg/m³ bzw. 5 ml/m³ (ppm)
Spitzenbegrenzung: Überschreitungsfaktor (ÜF) 2; Ka­te­go­rie für Kurzzeitwerte (I)
Der messtechnische Mittelwert über 15 Minuten darf den 2-fachen AGW nicht überschreiten.
Bemerkung Y (TRGS 900): Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Ein­haltung der Grenz­werte (AGW und ggf. BGW) nicht be­fürchtet zu werden.
Emissionsgrenzwerte aus der TA Luft sind im Datenblatt der Branche Chemie angegeben.
WGK: 1 (schwach wassergefährdend), Kenn-Nr.: 210
Bei der WGK handelt es sich um eine gemäß AwSV im Bundesanzeiger veröffentlichte Angabe.