GisChem

Methylacrylat

Auszug aus:
Datenblatt

Methylacrylat: Charakterisierung, Grenzwerte, Einstufungen

Methylacrylat wird auch als Acrylsäuremethylester, Methacrylat oder Propensäuremethylester bezeichnet.
Es handelt sich um eine farblose, leicht flüchtige Flüssigkeit mit einem scharfen, stechenden Geruch.
Die Substanz ist wenig löslich in Wasser, aber gut löslich in organischen Lösemitteln.
Methylacrylat findet Verwendung zur Herstellung von Acryl- und Modacrylfasern. Es wird außerdem verwendet in Acrylfarbstoffen, Beschichtungen für Papier und andere Materialien sowie Acrylat-Klebstoffen.
Die Verbindung kann außerdem in organischen Synthesen vielfältig genutzt werden z.B. in der Synthese von Heterocyclen und Pharmaka.
Methylacrylat polymerisiert spontan auch bei niedrigen Temperaturen, weshalb es stabilisiert in den Handel kommt.
Als Stabilisatoren werden z.B. Hydrochinon oder 4-Methoxyphenol verwendet, für deren Wirksamkeit eine sauerstoffhaltige Atmosphäre (z.B. Luftsauerstoff) vorhanden sein muss.
Die im Folgenden aufgeführten Stoffdaten, Einstufungen sowie die be­schrie­benen Gefahren und Maßnahmen be­zie­hen sich auf die stabilisierte Form.
Schmelzpunkt: -75 °C
Siedepunkt: 79 °C bis 81 °C
Flammpunkt: -3 °C
Zündtemperatur: 415 °C
Untere Explosionsgrenze: 1,95 Vol.-% bzw. 71 g/m³
Obere Explosionsgrenze: 16,3 Vol.-% bzw. 581 g/m³
Methylacrylat
Arbeitsplatzgrenzwert (AGW): 7,1 mg/m³ bzw. 2 ml/m³ (ppm)
Spitzenbegrenzung: Überschreitungsfaktor (ÜF) 2; Ka­te­go­rie für Kurzzeitwerte (I)
Der messtechnische Mittelwert über 15 Minuten darf den 2-fachen AGW nicht überschreiten.
Geruchsschwelle: 0,1 ppm
Bemerkung Y (TRGS 900): Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Ein­haltung der Grenz­werte (AGW und ggf. BGW) nicht be­fürchtet zu werden.
Gefahr der Hautresorption (H)
Gefahr der Sensibilisierung der Haut (Sh)
TA Luft (2021) 5.2.5 organische Stoffe, Klasse I (Anhang 3): Die im Abgas enthaltenen Emissionen dürfen auch bei Vorhandensein mehrerer Stoffe derselben Klasse insgesamt den Massenstrom 0,10 kg/h oder die Massenkonzentration 20 mg/m³ nicht überschreiten. (zur Umwelt-VwV von 2021)
WGK: 2 (deutlich wassergefährdend), Kenn-Nr.: 147
Bei der WGK handelt es sich um eine gemäß AwSV im Bundesanzeiger veröffentlichte Angabe.