GisChem

Benzylalkohol

Auszug aus:
Betriebsanweisungsentwurf

Benzylalkohol: Gefahren für Mensch und Umwelt

GHS07

Achtung

Ein­atmen, Ver­schlucken oder Haut­kon­takt kann zu Ge­sund­heits­schä­den führen. Gesundheits­schädlich bei Verschlucken oder Einatmen (H302 + H332). Verursacht schwere Augenreizung (H319). Kann Atem­wege, Ma­gen-Darm-Trakt und Haut reizen. Vor­über­gehend Kopf­schmerzen, Schwin­del, Übelkeit mög­lich. Kann Bauch­schmerzen, Bron­chitis, Nerven­schaden ver­ur­sachen. Personen mit Benzylalkohol-Allergie sollten keinen Kontakt mit diesem Stoff haben.
Gefahr durch An­sammlung explosions­fähiger Atmo­sphäre in Boden­nähe bei Ver­sprühen bzw. Er­wärmung! Er­höh­te Ent­zün­dungs­ge­fahr bei durch­tränk­tem Ma­ter­ial (z.B. Klei­dung, Putz­lap­pen). Reagiert mit star­ken Oxi­dations­mitteln un­ter hef­tiger Wärme­ent­wicklung. Rea­giert un­ter hef­tiger Wärme­entwicklung z.B. mit Phosphortrichlorid. Bei unkon­trollierter Reak­tion besteht Explo­sions­gefahr. Reagiert beim Erhitzen mit Schwefelsäure ab 180°C explosiv. Polymerisiert unter heftiger Wärmeentwicklung bei erhöhten Temperaturen sowie bei Kontakt mit Ver­unrei­ni­gun­gen ( Poly­meri­sations­ini­tia­toren).
WGK: 1 (schwach wassergefährdend)