GisChem

Ethylenglykol

Auszug aus:
Datenblatt

Ethylenglykol: Einstufung GHS

GHS07 GHS08

Achtung

Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. (H302)
Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition. (H373)
Dampf/Aerosol/Nebel nicht einatmen. (P260)
Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. (P270)
Bei Unwohlsein ärztlichen Rat einholen / ärztliche Hilfe hinzuziehen. (P314)

GHS-Einstufung
Akute Toxizität oral (Kapitel 3.1) - Kategorie 4 (Acute Tox. 4), H302
Spezifische Zielorgan-Toxizität (wiederholte Exposition) (Kapitel 3.9) - Kategorie 2 (STOT RE 2), H373

Der Stoff ist im Anhang VI der CLP-Verordnung gelistet.
Die GHS-Einstufung in die Gefahrenklasse Akute Toxizität wurde aufgrund von vorliegenden und bewerteten toxikologischen Daten validiert.
Die GHS-Einstufung aus Anhang VI wurde aufgrund vorliegender weiterer Daten sowie Herstellereinstufungen um die oben genannte Einstufung in folgenden Gefahrenklassen ergänzt: Spezifische Zielorgan-Toxizität (wiederholte Exposition).