GisChem

Tetrahydrofuran

Auszug aus:
Betriebsanweisungsentwurf

Tetrahydrofuran: Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln

P003 Keine offene Flamme; Feue Leer/Abstand M004 Augenschutz benutzen M009 Handschutz benutzen M017 Atemschutz benutzen

Bildung von Dämpfen und Nebeln vermeiden, sonst Absaugung anschalten und in ihrem Wirkungsbereich arbeiten. Ge­binde nicht offen ste­hen las­sen! Beim Ab- und Um­füllen Ver­spritzen und Nach­lauf ver­meiden. Reak­tions­fähige Stoffe fern hal­ten bzw. nur kon­trolliert zu­geben. Werkstücke, Werkzeuge, Anlagenteile nach dem Reinigen in Reinigungs­einrich­tungen möglichst in separatem Trocknungsbereich abdunsten lassen. Vor Verwendung eines neuen Löse­mittels Reinigungs­ein­richtung gründlich reinigen. Bei Temperaturen über 64-67 °C kann sich in geschlossenen Behältern ein Überdruck aufbauen. Ver­schlüsse von Behältern nur nach Druck­aus­gleich vorsichtig öff­nen! Achtung! Nicht mit Alkalien trocknen - Explosionsgefahr. Vor jeder Anwen­dung Ge­halt an gefähr­lichen Per­oxiden bestimmen. Achtung - Ge­fahr der Vor­täuschung eines viel zu gerin­gen Peroxid­gehaltes, wenn schon Peroxide ausge­fallen sind oder sich an Behälter­wandungen abge­setzt haben. Rich­tige Aus­wahl der Test­methoden be­achten! Fol­gen­de Test-Kits sind zu ver­wen­den: Zur Einschränkung der Peroxid-Bildung Behälter und Anlagen mit Inertgas spülen. Gefäße nicht offen stehen lassen. Lichtein­wir­kung ver­mei­den. Gebinde möglichst nicht länger auf Vorrat halten. Angebrochene Gebinde, die nicht mit einem Inertgas gespült sind, möglichst rasch aufbrauchen. Entleerte Fässer sofort gründlich mit Wasser spülen. Arbeitsgeräte einsetzen, die Hautkontakt verhindern oder verringern.
Von Zünd­quellen fern halten (z.B. nicht Rau­chen, keine offenen Flam­men, Erden)! Nur elektrostatisch ableitfähige Behälter verwenden. Verbin­dungen zur Erde auch bei Schlauch­leitun­gen und Arma­turen nicht unter­brechen. Zur Ab­deckung von Fuß­böden nur ableit­fähige Folien ver­wenden, Lack­reste auf dem Boden ver­meiden. Erdungs­zangen an Geräten und Hilfs­mitteln anbringen. Zur Probe­nahme Plastik­kelle mit Holz­stab verwenden. Strömungs­geschwin­dig­keit beim Ein­füllen begren­zen. Nur in ableit­fähigen Gebinden hand­haben. Feuer­arbei­ten, Heiß­arbeiten, Schweißen nur mit schrift­licher Erlaubnis. Behälter für Putz­tücher am Arbeits­platz täglich vor Arbeits­schluss leeren.
Nicht Essen, Trinken, Rauchen oder Schnupfen. Einatmen von Dämpfen und Aero­solen ver­mei­den! Be­rührung mit Au­gen, Haut und Klei­dung ver­mei­den! Vor je­der Pau­se und nach Ar­beits­en­de Hände und andere ver­schmutzte Körper­stellen gründ­lich rei­ni­gen. Nach der Arbeit Haut­pfle­ge­mit­tel ver­wen­den! Produkt­reste sofort von der Haut entfer­nen, Haut schonend reinigen und sorgfältig abtrocknen. Keinen Arm- oder Handschmuck tragen. Straßen­klei­dung ge­trennt von Ar­beits­klei­dung auf­be­wahren! Verschmutzte und durchtränkte Arbeitskleidung sofort wechseln. Separate Putzlappen und Reinigungstücher für Haut und Maschinen oder Geräte verwenden.
Vorratsmenge am Arbeitsplatz: .......(bitte eintragen oder ganze Zeile löschen)

Augenschutz: Bei Über­wachungs­tätigkeit: Ge­stell­brille mit Seiten­schutz! Bei Spritz­ge­fahr: Korb­brille!
Handschutz: Beim Tragen von Schutzhand­schuhen sind Baum­woll­unter­zieh­hand­schuhe em­pfehlens­wert!

Handschuhe aus: Speziallaminaten, wie z.B. Barrier® der Firma Ansell (Durchbruchzeit > 480 min nach DIN EN 374-3 bei einer Permeationsrate von 0,1 Mikrogramm/(cm² x min), max. Tragezeit 8 Stunden) Tragezeiten von Schutzhandschuhen beachten! Bei längerfristigem Tragen von Schutzhandschuhen: spezielle Hautschutzmittel vor der Arbeit verwenden.
Atemschutz: Gasfilter A_ (braun).

Körperschutz: Beim Ver­dün­nen oder Ab­fül­len: Kunst­stoff­schürze! Anti­sta­tische Schutz­klei­dung, z.B. Klei­dung aus Baum­wol­le und ableitfähige Arbeitsschutz-Schuhe! Arbeits­kleidung in EX-Berei­chen der Zonen 0, 1, 20 oder 21 nicht wechseln, nicht aus- und nicht an­ziehen. Ableitfähige Schutzschuhe tragen.