GisChem

Isobutylacetat

Auszug aus:
Datenblatt

Isobutylacetat: Charakterisierung, Grenzwerte, Einstufungen

Isobutylacetat wird auch als Essigsäure-(2-metylpropyl-)ester, Essigsäureisobutylester, Ethansäure-(2-methylpropyl)ester oder Ananasester bezeichnet.
Es ist eine farblose, ananas-ähnlich riechende Flüssigkeit, die sich in Wasser nur wenig löst und mit den meisten organischen Lösungsmitteln unbegrenzt mischbar ist.
Der Stoff besitzt ein gutes Lösevermögen für z.B. Cellulosenitrat, Polymerisate, Chlorkautschuk, Harze und Öle und ist demzufolge ein wichtiges Lösemittel in der Lack-Industrie.
Isobutylacetat wird weiterhin zur Herstellung von Reinigungsmitteln, Essenzen und Klebstoffen verwendet.
Schmelzpunkt: -99 °C
Siedepunkt: 117 °C
Flammpunkt: 18 °C
Zündtemperatur: 420 °C
Untere Explosionsgrenze: 1,25 Vol.-% bzw. 60,5 g/m³
Obere Explosionsgrenze: 10,5 Vol.-% bzw. 510 g/m³
Isobutylacetat
Arbeitsplatzgrenzwert (AGW): 300 mg/m³ bzw. 62 ml/m³ (ppm)
Spitzenbegrenzung: Überschreitungsfaktor (ÜF) 2; Ka­te­go­rie für Kurzzeitwerte (I)
Der messtechnische Mittelwert über 15 Minuten darf den 2-fachen AGW nicht überschreiten.
Geruchsschwelle: 2,6 mg/m³ - 21 mg/m³
Bemerkung Y (TRGS 900): Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Ein­haltung der Grenz­werte (AGW und ggf. BGW) nicht be­fürchtet zu werden.
TA Luft (2021) 5.2.5 organische Stoffe, ausgenommen organische Stäube: Die im Abgas enthaltenen gasförmigen Emissionen dürfen den Massenstrom 0,50 kg/h oder die Massenkonzentration 50 mg/m³, angegeben als Gesamt-Kohlenstoff insgesamt nicht überschreiten. Im Abgas von Nach­verbrennungs­einrichtungen gelten andere Werte. (zur Umwelt-VwV von 2021)
WGK: 1 (schwach wassergefährdend), Kenn-Nr.: 133
Bei der WGK handelt es sich um eine gemäß AwSV im Bundesanzeiger veröffentlichte Angabe.